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Verfassung

Präämbel

Die Oste-Grundschule Heeslingen versteht sich als Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder, Lehrer und zeitweise auch für Eltern. Unsere lernökologisch gestaltete Schule ermöglicht in Klassen, Fachräumen, Nebenräumen und Schulhof vielfältiges Arbeiten und Lernen. Wir verstehen uns als eine offene Schule, die sich dem Gedanken der Nachhaltigkeit verpflichtet fühlt. Wir wollen uns als gesundheitsfördernde Umweltschule weiterentwickeln. Dazu gehören Bewegungsangebote in allen Bereichen des Schullebens.

Lehrerinnen, Lehrer, pädagogische Mitarbeiter, Sekretärin und Hausmeister sind gemeinsam für gute Lernbedingungen verantwortlich.

Das beinhaltet das Recht auf

gerechte und faire Behandlung, freie Meinungsäußerung und konstruktive Kritik, ungestörten Unterricht, Beachtung und Unterstützung bei Problemen, die Pflicht, den Unterricht vor- und nachzubereiten, mit dem Eigentum jedes einzelnen und mit dem Schuleigentum sorgfältig umzugehen, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und den Unterricht pünktlich zu schließen, einander in angemessener Art und Weise zu begegnen und niemanden zu beschämen, eigenverantwortliches, handlungsorientiertes Lernen an unterschiedlichen Lernorten zu ermöglichen, leistungsheterogene Lerngruppen mit entsprechender Differenzierung zu unterrichten und sich regelmäßig fortzubilden.

SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

… sind gemeinsam stark und möchten, dass alle Kinder gern zur Schule gehen.

Ich bin freundlich, achte andere und vertrage mich. Waffen und Gewalt gehören nicht in unsere Schule. Wir lachen niemanden aus, verspotten oder beschimpfen niemanden. Ich sage: „Stopp!“ und halte eine Hand nach vorne, wenn ich geärgert werde oder wenn ich sehe, dass jemand geärgert wird. Wir sind alle verschieden. Auch wenn jemand neu und anders ist oder anders aussieht, gehört er zu uns. Ich begrüße alle Kinder und Erwachsenen freundlich. Auf eigenes und geliehenes Arbeitsmaterial und auf unsere Spielgeräte passe ich auf.

WAS DEN SCHÜLERN BESONDERS WICHTIG IST

Schülerinnen und Schüler der Oste-Grundschule Heeslingen haben intensiv darüber nachgedacht und beraten, was ihnen im Umgang miteinander besonders wichtig ist. Die Ergebnisse werden wie folgt zusammengefasst:

 SO LÖSE ICH PROBLEME

  • Ich rege mich nicht gleich auf und bleibe ruhig.
  • Ich denke daran, dass man bei einem Streit beide Seiten hören muss.
  • Ich respektiere, wenn jemand ein Spiel als Gewalt empfindet und höre auf.
  • Ich spreche über meine Probleme.
  • Ich will daran denken, dass man auch durch Worte und Taten andere verletzen kann.
  • Ich gehe Gewalt aus dem Weg, ohne ein Feigling zu sein.
  • Ich räche mich nicht.
  • Ich informiere die Aufsicht oder meinen Klassenlehrer, wenn das Ärgern eine schlimme Form der Gewalt darstellt. Das ist kein Petzen!
  • Nach einem Streit entschuldige ich mich.

SO VERHALTE ICH MICH IN DER KLASSE

  • Ich beachte die Klassen- und Schulordnung.
  • Es stört, wenn ich zu spät zum Unterricht komme.
  • Es ist selbstverständlich, dass mein Sitzplatz, meine Ablage und meine Schultasche aufgeräumt und ordentlich sind.
  • Ich nehme niemandem etwas weg oder zerstöre es.
  • Wenn ich etwas leihen möchte, frage ich.
  • Ich weiß, dass ich nur in der Frühstückspause esse und trinke und nichts mit nach draußen in die Spielpause nehme.
  • Ich kaue am Schulvormittag kein Kaugummi.
  • Bleistifte und Buntstifte spitze ich vor dem Unterricht oder in der Pause an.
  • Papier, gebrauchte Taschentücher und Müll bringe ich den Abfalleimer.
  • Ich halte meinen Platz sauber und hebe auch Müll auf, der mir nicht gehört.
  • In Regenpausen bleibe ich im Klassenraum. Dort nutze ich die Innenspiele, Bücher, Mandalas usw.
  • Spiele in der Aula werden nach Absprache genutzt.
  • Nach Schulschluss verlasse ich die Klasse ordentlich, stelle meinen Stuhl hoch und lasse nichts liegen.

SO VERHALTE ICH MICH AUF DEM SCHULHOF

  • Ich weiß, dass ich das Schulgrundstück nicht verlassen darf.
  • Grenzen und Absperrungen beachte ich.
  • Das Ballspielen an den Gebäudewänden ist nicht erlaubt.
  • Mit Stöcken und Steinen wird nicht gespielt.
  • Ich reiße keine Blumen oder andere Pflanzen aus und breche nichts ab.
  • Ich betrete die Beete und den Pflanzstreifen nicht.
  • Angelegte oder aufgebaute Sachen zerstöre ich nicht.
  • Beim Spielen im Häuschen achte ich darauf, dass ich keinem anderen wehtue. Ich weiß, dass ich nicht auf das Dach klettern darf.
  • Wenn ein Ball oder ein anderes Spielgerät kaputt oder verloren geht, erzähle ich es der Aufsicht, meinem Lehrer oder dem Hausmeister.
  • Wenn ich draußen Spielsachen oder Kleidung finde, nehme ich sie mit in die Schule zum Fundschrank.
  • In der „Draußenpause“ laufe ich nicht wieder in die Schule, außer ich muss zur Toilette.
  • Vor dem Betreten der Schule putze ich meine Schuhe, meine Kleidung und die Spielsachen ab.
  • Wenn es klingelt, gehe ich zügig in meine Klasse.
  • Das Werfen mit Schneebällen ist nur an der Zielwand erlaubt.

DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN

… legen mit ihrer Erziehung die Grundlage dafür, dass ihre Kinder sich entsprechend ihren Rechten und Pflichten in der Schule verhalten können.

SIE

  • unterstützen die Kinder und Lehrkräfte bei der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten, haben das Recht auf rechtzeitige Information und Beratung,
  • haben die Pflicht zur rechtzeitigen Information und Kontaktaufnahme,
    garantieren einen regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder,
  • halten ihre Kinder an, Arbeitsmaterialien sowie die Hausaufgaben vollständig und gepflegt in die Schule mitzunehmen,
  • achten auf ein gesundes Schulfrühstück,
  • behalten ihr Kind bei Krankheit zu Hause,
  • geben ihrem Kind keine Wertsachen oder wertvolle Spielsachen mit in die Schule.

UND WAS PASSIERT, WENN SICH JEMAND NICHT AN UNSERE REGELN HÄLT?

Erziehung und Unterricht gehören zum Bildungsauftrag unserer Schule. Gemeinsam versuchen wir bei auftretenden Konflikten sie zu lösen. Als mögliche Maßnahmen sollen angewendet werden:

Bei Kindern:

Ermunterung und Ermahnung
Lob und Tadel
Gespräch unter vier Augen
Gespräch im kleinen Kreis

Bei Eltern:

Gespräch mit der Lehrkraft und/oder der Schulleitung
Gespräch mit den Klassenelternvertretungen oder dem Schulelternrat
Gespräch mit Fachleuten ( Jugendamt, Psychologen, Ärzten…)

Bei Lehrern:

Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen
Gespräch mit dem Personalrat
Gespräch mit der Schulleitung
Gespräch auf einer Dienst- oder Personalversammlung

Sollten die Gespräche zu keinem Ergebnis kommen, müssen Erziehungsmittel gemäß § 61 NSchG angewendet werde. Erziehungsmittel dienen der Erziehung des Schülers ebenso wie dem Erhalt der Schulordnung. Die einzelne Lehrkraft oder die Klassenkonferenz entscheidet über folgende Maßnahmen:

  •  Mündliche Rüge mit einer schriftlichen Mitteilung an die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens und Auferlegung besonderer Pflichten mit schriftlicher Mitteilung an die Erziehungsberechtigten.
  • Ausschluss von besonderen Klassen- und Schulveranstaltungen.
  • Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten.